Verhaltenskodex der
Isa-TRAESKO Gruppe

Unser Verhaltenskodex definiert unser Grundverständnis aller Geschäftsbeziehungen. All unsere Geschäftspartner*innen verpflichten sich dazu, die in diesem Verhaltenskodex aufgestellten Grundsätze einzuhalten. Dieselben Ansprüche stellen wir selbstverständlich auch an uns und unsere Mitarbeitenden.

Unsere festgeschriebenen Grundsätze basieren auf den Konventionen der International Labour Organisation (ILO), dem Verhaltenskodex der Business Social Compliance Initiative (BSCI) und den Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen (UN).

Einen Verhaltenskodex haben allerdings viele Firmen. Ob dieser auch eingehalten wird, überprüfen die wenigsten. Wir verstehen diesen Verhaltenskodex als Grundgerüst, auf dem unsere CR-Manager*innen ihre Fabrikauswahlkriterien, Fabrikbesuche und Trainingsprogramme aufbauen. Das garantiert trotzdem keine hunderprozentige Einhaltung. Aber wir finden es ist ein richtig wichtiger Grundstein.

Mehr Details zu unseren Sozialstandards findest du in unserem Nachhaltigkeitsbericht.

Unser Nachhaltigkeitsbericht

1. Rechtmäßigkeit

In den jeweiligen Produktionsstätten sind die geltenden nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften, industriellen Mindeststandards, sowie andere relevante Bestimmungen einzuhalten. Alle Produktionsstätten sollten sich um die Einhaltung derjenigen Grundsätze bemühen, die den Arbeitnehmern und der Umwelt den meisten Schutz bieten.

 

2. Recht auf Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen

ISA-TRAESKO und alle Geschäftspartner achten das Recht der Arbeitnehmer, in freier und demokratischer Art und Weise Gewerkschaften zu gründen, üben gegenüber den Arbeitnehmern keine Diskriminierung aufgrund einer Gewerkschaftszugehörigkeit aus und achten das Recht der Arbeitnehmer auf Kollektivverhandlungen. Arbeitnehmervertreter werden nicht am Zugang zu den Arbeitnehmern am Arbeitsplatz oder an der Interaktion mit ihnen gehindert.
Bei Produktionsstätten in Ländern, in denen eine Gewerkschaftstätigkeit rechtswidrig oder eine freie und demokratische Gewerkschaftstätigkeit nicht erlaubt ist, tragen die Geschäftspartner diesem Grundsatz Rechnung, indem sie den Arbeitnehmern erlauben, ihre eigenen Vertreter, mit denen das Unternehmen in einen Dialog über Arbeitsplatzfragen treten kann, frei zu wählen.

 

3. Gleichbehandlungsgrundsatz

ISA-TRAESKO verbietet jegliche Form von Diskriminierung bei Anstellung oder Beschäftigung. Dies gilt insbesondere aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion, Rasse, Kaste, Hautfarbe, körperlicher oder geistiger Behinderung, ethnischer, nationaler oder sozialer Herkunft, Mitgliedschaft in Arbeitnehmerorganisationen einschließlich Gewerkschaften, politischer Meinung, sexueller Neigung oder anderer persönlicher Merkmale.
Alle Beschäftigten sind mit Würde und Respekt zu behandeln und dürfen aus oben genannten Gründen keinerlei Schikanen oder Disziplinarmaßnahmen ausgesetzt werden.

 

4. Arbeitszeiten

Die Arbeitszeiten haben dem geltenden nationalen Recht, den industriellen Standards oder den relevanten ILO Konventionen zu entsprechen, abhängig davon, welche Regelung die strengste ist.
Es gilt die maximal zulässige wöchentliche Arbeitszeit entsprechend der nationalen Gesetzgebung. Der Einsatz von Überstunden soll eine Ausnahme bleiben, freiwillig sein, zu einem Prämiensatz von nicht weniger als dem Eineinviertelfachen des Normaltarifs vergütet werden und darf keine deutlich höhere Wahrscheinlichkeit von berufsbedingten Risiken darstellen. Ferner gewähren die Geschäftspartner ihren Arbeitnehmern das Recht auf Ruhepausen an jedem Arbeitstag und das Recht auf mindestens einen freien Tag nach 6 aufeinanderfolgenden Tagen.

 

5. Angemessene Vergütung

ISA-TRAESKOs Geschäftspartner müssen gewährleisten, dass der den Beschäftigten gezahlte Lohn mindestens dem gesetzlichen oder – falls höher - dem in der Industriebranche üblicherweise vorgeschriebenen Mindestlohn entspricht. Sie sind darüber hinaus dazu angehalten, den Arbeitnehmern eine angemessene Vergütung zu zahlen, die ausreicht, um ihnen und ihren Familien ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.
Die Löhne sind rechtzeitig, regelmäßig und vollständig in einem gesetzlichen Zahlungsmittel zu zahlen. Eine Teilzahlung in Form von Sachleistungen ist gemäß den Vorgaben der ILO zulässig. Abzüge sind nur unter den gesetzlich vorgeschriebenen oder durch Kollektivverträge festgelegten Bedingungen zulässig.

 

6. Zwangsarbeit

Jegliche Form von Zwangs- oder Pflichtarbeit, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft, Menschenhandel, Gefängnisarbeit oder unfreiwilliger Arbeit wird von ISA-TRAESKO nicht geduldet.
Allen Arbeitnehmern muss das Recht eingeräumt werden, ihren Arbeitsplatz zu verlassen und ihr Beschäftigungsverhältnis unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist gegenüber dem Arbeitgeber zu kündigen.
Die Geschäftspartner müssen bei der direkten wie auch der indirekten Inanspruchnahme und Einstellung von Wanderarbeitnehmern besondere Sorgfalt walten lassen.

 

7. Kinderarbeit und jugendliche Arbeitnehmer

ISA-TRAESKO verbietet allen Geschäftspartnern jede Form von Kinderarbeit sowie jegliche Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen. Bei Aufdeckung eines Verstoßes gegen das Verbot sind unverzüglich geeignete Abhilfemaßnahmen einzuleiten. Zusätzlich sind solche Maßnahmen und Verfahren zu ergreifen, die der Rehabilitation und sozialen Eingliederung der betroffenen Kinder dienen.
ISA-TRAESKOs Geschäftspartner dürfen weder direkt noch indirekt Beschäftigte unter dem gesetzlichen Mindestalter, das nicht weniger als 15 Jahre betragen darf, anstellen, es sei denn, es gelten die von der ILO anerkannten Ausnahmeregelungen.
Es muss sichergestellt werden, dass Jugendliche keine Nachtarbeit verrichten und gegen Arbeitsbedingungen geschützt sind, die ihre Gesundheit, Sicherheit, Moral und Entwicklung gefährden. Wenn jugendliche Arbeitnehmer beschäftigt werden, sollten die Geschäftspartner sicherstellen, dass sich die Art der Tätigkeit weder negativ auf ihre Gesundheit oder Entwicklung auswirkt oder ihre Arbeitszeiten die Teilnahme an Berufsbildungsprogrammen einschränken.

 

8. Sichere Arbeitsbedingungen

ISA-TRAESKO verpflichtet alle Geschäftspartner dazu, für ein sicheres und in keiner Weise gesundheitsschädliches Arbeitsumfeld zu sorgen. Schutzbedürftige Einzelpersonen wie - aber nicht beschränkt auf - jugendliche Arbeitnehmer, junge Mütter und Schwangere sowie Menschen mit Behinderungen erhalten einen besonderen Schutz.
Die Geschäftspartner halten die nationalen Arbeitsschutzvorschriften oder, falls die nationalen Rechtsvorschriften unzulänglich oder mangelhaft umgesetzt sind, internationale Standards ein.
Die Geschäftspartner sind dazu verpflichtet, Systeme zur Feststellung, Bewertung, Vermeidung und Bekämpfung potenzieller Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer einzurichten und ergreifen wirksame Maßnahmen, um potenziellen Unfällen, Verletzungen und Erkrankungen der Beschäftigten, die mit dem Arbeitsablauf zusammenhängen oder sich dabei ereignen, vorzubeugen.
In der Produktionsstätte sind saubere Toiletten sowie der Zugang zu Trinkwasser in ausreichender Menge bereitzustellen.

 

9. Bestechung und Korruption

ISA-TRAESKO toleriert keinerlei Form von Bestechung, Erpressung oder Korruption und erwartet ein faires Geschäftsverhalten, das den geltenden nationalen und internationalen Normen entspricht. ISA-TRAESKO und alle Geschäftspartner verpflichten sich dazu, eine Antikorruptionspolitik in den Produktionsstandorten zu implementieren und bei allen involvierten Parteien für eine Schärfung des Bewusstseins gegenüber der Korruptionsproblematik zu sorgen. Dies bezieht sich insbesondere – aber nicht ausschließlich – auf den Umgang mit externen Prüfinstituten.

 

10. Umweltschutz

ISA-TRAESKO glaubt an die Notwendigkeit einer nachhaltigen Lösung der momentanen Umweltverschmutzung in vielen asiatischen Produktionsländern und ist bereit ihren Beitrag dazu zu leisten. Daher hat ISA-TRAESKO zusammen mit ihren Geschäftspartnern ein Programm ins Leben gerufen, das eine nachhaltige, umweltschonende Produktion in allen Bestandteilen der Lieferkette verfolgt.
Alle Geschäftspartner von ISA-TRAESKO verpflichten sich dazu, die länderspezifischen Umweltnormen einzuhalten. Sie sind zudem dazu angehalten, an einer kontinuierlichen Minimierung der Umweltbelastung zu arbeiten und die Auswirkungen des operativen Geschäfts auf Gemeinschaft, natürliche Ressourcen und die Umwelt insgesamt zu reduzieren.

 

11. Sanktionen und Abhilfemaßnahmen

ISA-TRAESKO behält sich das Recht vor, die im Verhaltenskodex aufgestellten Grundsätze jeder Zeit unangekündigt überprüfen zu können. Sollte ein Verstoß gegen einen der oben genannten Punkte festgestellt werden, verpflichten sich die Geschäftspartner umgehend Korrekturmaßnahmen einzuleiten. Für diese Maßnahmen wird eine angemessene Zeitspanne anberaumt und die nötige Unterstützung von ISA-TRAESKO bereitgestellt.
Bei schwerwiegenden oder absichtlich täuschenden Verstößen behält sich ISA-TRAESKO das Recht vor, Geschäftsbeziehungen umgehend zu beenden.

 

12. Beschwerdeverfahren

Beanstandungen oder Hinweise auf Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex können jederzeit an die CR Verantwortliche der ISA-TRAESKO Gruppe – auch in anonymisierter Form über das Beschwerdeformular auf der ISA-TRAESKO Website - gemeldet werden. Wir garantieren, jedem Hinweis sorgfältig nachzugehen und etwaige Missstände umgehend zu korrigieren.

(Fassung Juni 2021)

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