Einsatz von KI-Technologien durch den Auftragnehmer

  1. Der Auftragnehmer (ISA) kann bei der Erbringung seiner Leistungen Softwarelösungen einsetzen, die Verfahren der Künstlichen Intelligenz nutzen (z.B. Large Language Models).
  2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen solcher Systeme erfolgt ausschließlich zur Vertragserfüllung und unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorgaben (insbesondere DSGVO, GeschGehG sowie der EU-KI-Verordnung). Auf Nachfrage weist der Auftragnehmer die KI-Kompetenz seiner Mitarbeitenden nach.
  3. Eine Nutzung von Daten des Auftraggebers zu anderen Zwecken – insbesondere für die Weitergabe an Dritte oder das Training der eingesetzten Systeme – erfolgt nicht ohne vorherige, ausdrücklich schriftliche Zustimmung des Auftraggebers.